News aus der Hundewelt

Aus Verbänden (SKG, NOV), Veterinärämtern, etc.

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Kanton Zürich:
Blaualgen

 

Veterinäramt Kt. ZH

Leinenpflicht während Brutz- und Setzzeit!
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren. Deshalb gilt neu jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das Hundegesetz wird entsprechend angepasst. (03.11.2022)

Neue Hundeverordnung (Kt. ZH): Die Hundeverordnung ist angepasst worden und sie hätte zusammen mit der Änderung des Hundegesetzes per 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind jedoch zwei Beschwerden eingereicht worden, was die Inkraftsetzung auf unbestimmt verzögert.
Quelle: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html (20.05.2022)

 

Veterinäramt Kt. TG

Das Hundegesetz (Kt. TG) wurde angepasst. Neu müssen alle Hunde, egal welcher Grösse, einen Erziehungskurs besuchen.
Folgend ein Auszug aus der Webseite des VetAmt TG:

"Gemäss § 1b Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) muss, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen (§7a Abs. 1 und 2 der Hundeverordnung [HundeV])."

Hundegesetz (Kt. TG): https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.2
Hundeverordnung (Kt. TG): https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.21/versions/2744

Quelle: https://veterinaeramt.tg.ch/faq/hundewesen.html/14752#js-accordion_control--30 (30.05.2024)

 

Die gesetzliche Leinenpflicht* vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von
freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!
https://veterinaeramt.tg.ch/public/upload/assets/143217/Flyer%20Leinenpflicht%20f%C3%BCr%20Hunde%20im%20Wald%20und%20am%20Waldrand%20TG.pdf?fp=1

Quelle: https://veterinaeramt.tg.ch/

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