, Hug Seraina

Kt. TG: Erziehungskurs für Hunde aller Grössen

Laut Veterinäramt Thurgau gilt der Besuch des Erziehungskurses nun für alle Hunde und ihre Halter.

Das Hundegesetz (Kt. TG) wurde angepasst. Neu müssen alle Hunde, egal welcher Grösse, einen Erziehungskurs besuchen.
Folgend ein Auszug aus der Webseite des VetAmt TG:

"Gemäss § 1b Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) muss, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen (§7a Abs. 1 und 2 der Hundeverordnung [HundeV])."

Hundegesetz (Kt. TG): https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.2
Hundeverordnung (Kt. TG): https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.21/versions/2744

Quelle: https://veterinaeramt.tg.ch/faq/hundewesen.html/14752#js-accordion_control--30 (30.05.2024)